
Der Kaufprozess in Spanien Schritt für Schritt
Von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin: So läuft ein Immobilienkauf in Spanien ab.
Der Kauf einer Immobilie in Spanien folgt einem klaren Ablauf, der sich in mehreren Schritten von einem Kauf in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterscheidet.
Zunächst benötigen Sie eine NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero), die spanische Steuer- und Ausländeridentifikationsnummer. Ohne sie ist weder der Kauf einer Immobilie noch die Eröffnung eines spanischen Bankkontos möglich. Die NIE-Nummer kann bei der zuständigen Polizeibehörde oder dem spanischen Konsulat im Heimatland beantragt werden.
Haben Sie eine passende Immobilie gefunden, wird in der Regel zunächst eine Reservierungsvereinbarung (Contrato de Reserva) unterzeichnet und eine Anzahlung geleistet, um das Objekt vom Markt zu nehmen. Danach folgt der private Kaufvertrag (Contrato de Arras), in dem meist eine Anzahlung von 10 Prozent des Kaufpreises fällig wird.
Vor der endgültigen Unterschrift sollte ein unabhängiger Anwalt die rechtliche Situation der Immobilie prüfen: Lastenfreiheit, Baugenehmigungen und eventuelle Altlasten. Der eigentliche Eigentumsübergang erfolgt schließlich vor einem spanischen Notar (Escritura Pública), bei dem der Restbetrag gezahlt und der Kaufvertrag beurkundet wird.
Right Casa Estates begleitet Sie durch jeden dieser Schritte und arbeitet eng mit vertrauenswürdigen Anwälten und Notaren an der Costa del Sol zusammen.
