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Bußgelder und Verkehrsregeln in Spanien: Was Autofahrer wissen sollten

Bußgelder und Verkehrsregeln in Spanien: Was Autofahrer wissen sollten

Wer an der Costa del Sol lebt oder dort regelmäßig Urlaub macht, kommt um das eigene oder ein gemietetes Auto kaum herum – die Region ist für Fußgänger und öffentliche Verkehrsmittel zwar zunehmend gut erschlossen, aber viele Ziele zwischen Málaga, Marbella und Manilva liegen schlicht zu weit auseinander. Und mit dem Autofahren kommt früher oder später die Frage auf, wie das spanische Bußgeldsystem eigentlich funktioniert – meist dann, wenn bereits ein Brief der DGT (Dirección General de Tráfico, die spanische Verkehrsbehörde) im Briefkasten liegt oder eine Belastung auf der Kreditkartenabrechnung des Mietwagens auftaucht.

Das spanische System unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von dem, was Besucher aus Deutschland, Großbritannien oder den Niederlanden gewohnt sind – bei den Streckenabschnitten mit Radarkontrolle, beim Umgang mit Punkten für ausländische Führerscheine und vor allem dabei, wie schnell sich ein kleines Bußgeld durch verspätete Zahlung verdoppeln kann.

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Das Punktesystem (carnet por puntos)

Seit 2006 ist der spanische Führerschein an ein Punktesystem gekoppelt: Jeder Fahrer startet mit 12 Punkten, Berufskraftfahrer und Fahranfänger mit abweichenden Werten. Bei schwereren Verstößen – etwa erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, Handynutzung am Steuer oder Fahren unter Alkoholeinfluss – werden Punkte abgezogen, bei besonders leichten Vergehen bleibt es bei der reinen Geldstrafe.

Für Fahrer mit einem spanischen Führerschein (oder residentes, die ihren EU-Führerschein gegen einen spanischen umgetauscht haben) werden abgezogene Punkte direkt im System der DGT vermerkt und wirken sich auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aus. Für Touristen und Kurzzeitbesucher mit ausländischem Führerschein greift das spanische Punktesystem dagegen nicht unmittelbar – das Bußgeld selbst ist trotzdem fällig, nur die Punkte werden nicht im eigenen Herkunftsland verrechnet, da es (anders als bei Geldstrafen) kein automatisches Punkteaustauschabkommen zwischen Spanien und den meisten anderen Ländern gibt. Das bedeutet in der Praxis: Ein Brite oder Deutscher, der in Spanien geblitzt wird, zahlt zwar das Bußgeld, verliert aber keine Punkte im heimischen Führerscheinregister – die finanzielle Konsequenz bleibt allerdings dieselbe.

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Die häufigsten Bußgelder, die ausländische Fahrer überraschen

Einige Regeln werden in Spanien konsequenter kontrolliert, als viele Besucher erwarten, und gerade diese sorgen regelmäßig für unerwartete Post von der DGT.

Das Telefonieren oder Tippen am Steuer – auch nur für wenige Sekunden an einer roten Ampel – wird mit 200 Euro und sechs Punkten geahndet, eine der höchsten Strafen im gesamten Bußgeldkatalog und deutlich härter als in vielen anderen europäischen Ländern. Auch das bloße Halten des Telefons in der Hand reicht für die Strafe, unabhängig davon, ob tatsächlich telefoniert wird.

Die Anschnallpflicht gilt für alle Sitzplätze, auch auf Rücksitzen, mit 200 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung. Kinder unter 135 cm Körpergröße müssen in einem altersgerechten Kindersitz gesichert sein; ein fehlender oder falsch verwendeter Kindersitz wird ebenfalls mit 200 Euro und Punkteabzug geahndet.

Falschparken wird in den Touristenorten der Costa del Sol – Marbella, Fuengirola, Estepona, Puerto Banús – von der Policía Local auffällig konsequent verfolgt, insbesondere in den blau markierten Zona-Azul-Bereichen, wo eine gebührenpflichtige Parkscheibe (ticket aus dem Parkautomaten) Pflicht ist. Wer ohne gültiges Ticket parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld zwischen 80 und 200 Euro, sondern in den engen Altstadtgassen auch das Abschleppen durch die grúa, was zusätzlich Abschleppgebühren und Standgeld nach sich zieht.

Das unerlaubte Befahren von Bus- oder Taxispuren, meist durch gelbe Markierungen oder die Aufschrift BUS-TAXI gekennzeichnet, wird mit 200 Euro und vier Punkten bestraft und wird an der Costa del Sol zunehmend durch Kameras statt durch Streifenpolizei überwacht.

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Geschwindigkeitsbegrenzungen

Auf der Autobahn (autopista, meist mautpflichtig, erkennbar am Präfix AP, etwa die AP-7) und der Schnellstraße (autovía, mautfrei, Präfix A, etwa die A-7, die wichtigste Küstenverbindung von Málaga bis Gibraltar) gilt grundsätzlich Tempo 120. Auf Landstraßen außerorts (carreteras convencionales) sind es in der Regel 90, teils 100 km/h je nach Ausbaustandard der Strecke, innerorts durchgehend 50 km/h, in vielen engen Altstadtzonen und verkehrsberuhigten Bereichen (zonas 30) nur 30 km/h.

Die Bußgelder steigen progressiv mit dem Ausmaß der Überschreitung: Innerorts kostet eine Überschreitung von bis zu 20 km/h bereits 100 Euro, bei mehr als 50 km/h über dem Limit sind es bis zu 600 Euro und der Verlust des Führerscheins kann drohen. Die vielen festen Radaranlagen entlang der A-7 und AP-7 sowie mobile Radarkontrollen der Guardia Civil de Tráfico, oft in unauffälligen Fahrzeugen am Fahrbahnrand, sorgen dafür, dass Geschwindigkeitsverstöße zu den am häufigsten geahndeten Delikten an der Costa del Sol gehören.

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Alkohol am Steuer

Die erlaubte Promillegrenze liegt in Spanien bei 0,5 Promille Blutalkohol für die meisten Fahrer, bei nur 0,3 Promille für Fahranfänger (in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb) und Berufskraftfahrer – strenger als etwa in Großbritannien, ähnlich wie in Deutschland. In der Praxis erfolgt die Kontrolle jedoch über ein Alkomat-Messgerät, und das Bußgeld richtet sich direkt nach dem gemessenen Atemalkoholwert statt nach der Promillegrenze: Bei einem Wert zwischen 0,26 und 0,50 mg/l drohen 500 Euro Bußgeld und der Verlust von 4 Punkten, bei einem Wert über 0,50 mg/l sind es 1.000 Euro und 6 Punkte, und ab einem Wert über 0,60 mg/l kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden – mit möglicher Haftstrafe, Geldstrafe, Sozialstunden und Fahrverbot. Kontrollen mit mobilen Alkomaten sind an der Costa del Sol vor allem an Wochenenden und in der Nähe von Ausgehvierteln wie Puerto Banús oder der Altstadt von Marbella üblich.

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Wie Bußgelder zugestellt werden

Bei eigenem spanischem Kennzeichen wird ein Bußgeldbescheid postalisch an die bei der DGT hinterlegte Adresse geschickt, zunehmend auch elektronisch über die Dirección Electrónica Vial (DEV), ein digitales Postfach, in das sich Fahrzeughalter registrieren können, um Bescheide schneller und papierlos zu erhalten.

Bei einem Mietwagen läuft es anders: Wird das Fahrzeug von einer festen oder mobilen Radaranlage erfasst oder beim Falschparken fotografiert, identifiziert die Behörde zunächst nur das Kennzeichen und wendet sich an die Autovermietung als eingetragene Halterin. Die Vermietung übermittelt daraufhin die Daten des tatsächlichen Fahrers an die DGT und berechnet in aller Regel zusätzlich eine eigene Bearbeitungsgebühr, oft zwischen 20 und 40 Euro, direkt über die beim Mietvertrag hinterlegte Kreditkarte – häufig erst Wochen oder sogar Monate nach der eigentlichen Reise, was das Bußgeld dann unerwartet auf dem Kontoauszug auftauchen lässt.

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Bußgeld bezahlen: das DGT-Portal und der Rabatt für schnelle Zahlung

Bußgelder, die direkt von der DGT ausgestellt werden – etwa wegen Geschwindigkeit, Handynutzung, Gurtpflicht oder Alkohol am Steuer, sowie alles, was von der Guardia Civil oder einem staatlichen Radar erfasst wird –, lassen sich direkt online über das offizielle Zahlungsportal der DGT (sedeclave.dgt.gob.es) mit Kreditkarte bezahlen, wenn man die Bescheidnummer kennt; alternativ ist eine Zahlung in jeder spanischen Bankfiliale möglich. Nicht jedes Bußgeld läuft jedoch über die DGT: Ein Strafzettel für Falschparken in einer Zona Azul etwa wird von der jeweiligen Gemeinde ausgestellt, nicht von der DGT, und muss gemäß den Angaben auf dem Bescheid selbst bezahlt werden, meist direkt an die Gemeinde statt über die DGT-Webseite. Wer ein DGT-Bußgeld innerhalb von 20 Kalendertagen ab Zustellung zahlt, erhält einen Rabatt von 50 Prozent auf die Grundstrafe (pronto pago) – ein Bußgeld von 200 Euro reduziert sich damit auf 100 Euro. Bei kommunalen Bußgeldern gibt es meist einen ähnlichen Rabatt für schnelle Zahlung, die genauen Bedingungen legt aber die jeweilige Gemeinde fest und stehen auf dem Bescheid selbst. Nach Ablauf der Rabattfrist wird der volle Betrag fällig, und bei weiterer Verzögerung können zusätzliche Mahngebühren und Verzugszinsen hinzukommen.

Wichtig dabei: Wer gegen den Bescheid Einspruch einlegen möchte, verliert durch die Zahlung mit Rabatt in der Regel das Recht auf ein weiteres Widerspruchsverfahren, da die vergünstigte Zahlung rechtlich als Anerkennung der Strafe gilt. Bei eindeutigen Fällen – etwa einer klar dokumentierten Geschwindigkeitsüberschreitung per Radarfoto – lohnt sich ein Einspruch selten; bei Zweifeln an der Zustellung oder der Fahreridentität kann er dagegen sinnvoll sein.

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Was passiert, wenn man nicht zahlt

Innerhalb Spaniens kann ein unbezahltes Bußgeld zu Kontopfändungen, der Blockierung der Fahrzeugzulassung bei der nächsten ITV-Prüfung oder, in hartnäckigen Fällen, zur Pfändung anderer Vermögenswerte führen. Für Besucher aus anderen EU-Ländern greift zusätzlich die EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Austausch von Verkehrsinformationen: Bei Bußgeldern ab 70 Euro können die Daten an die Zulassungsbehörde im Heimatland weitergegeben werden, sodass der Bescheid auch dort zugestellt und im Zweifel auch dort vollstreckt werden kann. Ein in Spanien ausgestelltes Bußgeld einfach zu ignorieren, weil man nicht mehr vor Ort ist, funktioniert also in den meisten Fällen nicht zuverlässig als Strategie – spätestens bei der nächsten Einreise mit demselben Fahrzeug oder bei einer erneuten Autovermietung mit denselben Daten kann die offene Forderung wieder auftauchen.

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Praktische Tipps für Autofahrer an der Costa del Sol

Wer regelmäßig die A-7 zwischen Málaga und Estepona nutzt, sollte wissen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einigen Abschnitten, etwa in der Nähe von Fuengirola und Marbella, streckenweise auf 80 km/h reduziert ist und dort auch entsprechend kontrolliert wird – ein Tempo, das viele Fahrer, die den Rest der Strecke mit 120 gewohnt sind, leicht übersehen. In den Ortskernen von Marbella, Estepona und Mijas Pueblo lohnt es sich, grundsätzlich mit Zona-30-Bereichen und engen Einbahnstraßen zu rechnen, die von der Policía Local konsequent überwacht werden.

Für das Parken in den Zona-Azul-Bereichen entlang der Strandpromenaden und in den Zentren empfiehlt sich die jeweilige städtische Parkapp (in den meisten Gemeinden der Costa del Sol über Anbieter wie ElParking oder Telpark verfügbar), da sich damit die Parkzeit auch nachträglich vom Smartphone aus verlängern lässt, ohne zum Fahrzeug zurücklaufen zu müssen – praktisch, wenn ein Mittagessen länger dauert als geplant.

Wer ein Auto mietet, sollte vor Fahrtantritt kurz in den Mietbedingungen nachsehen, wie die Vermietung mit weitergeleiteten Bußgeldern umgeht und welche Bearbeitungsgebühr anfällt – das verhindert Überraschungen auf der Kreditkartenabrechnung Monate nach der Reise. Und wer sich dauerhaft an der Costa del Sol niederlässt, profitiert von einer Registrierung bei der Dirección Electrónica Vial: Bescheide kommen dann direkt und nachweisbar digital an, statt sich in der Papierpost zu verlieren oder erst bei der nächsten ITV-Prüfung aufzufallen.

Das spanische Bußgeldsystem ist insgesamt konsequent, aber nicht willkürlich – wer die wichtigsten Regeln kennt, Tempolimits und Handyverbot ernst nimmt und bei einem Bescheid die 20-Tage-Frist für den Rabatt im Blick behält, kommt in der Regel gut und ohne böse Überraschungen durch den Alltag am Steuer an der Costa del Sol.

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